Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienunterkünften

1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

1.1 Der Kunde erkennt mit der Anmeldung zum Aufenthalt in der Ferienunterkunft (Ferienhaus, Ferienwohnung) diese AGB für sich und alle mit angemeldeten Teilnehmer an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit aufführt, wie für seine eigenen einzustehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Kunde schließt mit ReNatour einen Vertrag über die Vermittlung einer Ferienunterkunft ab. Als Vermittler des Mietvertrages als Einzelleistung unterfällt ReNatour nicht dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB. ReNatour ist als Agentur lediglich Vermittler zwischen dem Wohnungs- oder Hauseigentümer als Vermieter („Vermieter“) und dem Kunden als Mieter der Ferienunterkunft. Zwischen ReNatour und dem Kunden kommt insoweit ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemäßen Vermittlung der Ferienunterkunft besteht. Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter der Ferienunterkunft zustande, an den sich der Kunde mit seinen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu richten hat.

2. Abschluss des Vermittlungs- und Mietvertrages

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde ReNatour den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf Basis der Ausschreibung des Ferienobjektes sowie dieser AGB verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter dar. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ReNatour den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Bestätigung der Annahme der Anmeldung dar. Der Vermittlungsvertrag und der vermittelte Vertrag kommen erst mit der Annahme der Erklärung des Kunden durch ReNatour bzw. den Vermieter zu Stande. Über den Vertragsabschluss wird ReNatour sodann den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) informieren.

3. Zahlung, Kaution

3.1 Für die Zahlungsfälligkeit der Leistungen gilt auf Basis dieser AGB, dass eine Anzahlung von 20 % innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum der Buchungsbestätigung fällig und zu zahlen ist, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird. ReNatour ist für Zahlungen an den Vermieter inkassobevollmächtigt. Die Restzahlung auf den Belegungspreis ist 28 Tage vor Aufenthaltsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Vermietung durchgeführt wird und ist unaufgefordert an ReNatour oder das in der Buchungsbestätigung genannte Konto des Vermieters zu zahlen. Da der Ferienhausmietvertrag als Einzelleistung nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterfällt, muss der Vermieter keine Insolvenzversicherung vorhalten und keinen Sicherungsschein übergeben.

3.2 Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist ReNatour selbst und in Vertretung des Vermieters berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.1 zu belasten.

3.3 Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung an den Kunden und muss nach Ankunft in der Ferienunterkunft ohne weitere Aufforderung beim Vermieter hinterlegt werden. Die Kautionszahlung sollte in bar erfolgen. Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Hauses vor der Abreise des Kunden an diesen vom Vermieter zurückgezahlt. Im Fall einer Schadensüberprüfung ist die Kaution bzw. der nach Schadensbeseitigung verbliebene Restbetrag erst zwei Wochen nach Abreisedatum zur Rückzahlung fällig.

4. Leistungen, Leistungsänderungen

4.1 Die vom Vermieter geschuldete Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objektes in dem Zustand und in der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung der Ferienunterkunft auf der Internetseite von ReNatour ergibt, nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und der Objektbeschreibung.

4.2 ReNatour und der Vermieter der Ferienunterkunft behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen

5.1 Der Kunde kann jederzeit von der Ferienunterkunftsmietung vor Aufenthaltsbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach seinen Rücktrittsbedingungen, die ReNatour in Vertretung des Vermieters an den Kunden weiterleitet und in Rechnung stellt. Hat der Vermieter eine Entschädigung nicht vereinbart, so kann ReNatour im Namen und in Vertretung des Vermieters eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen des Vermieters verlangen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung oder Belegung der Ferienunterkunft erwerben kann. Eine pauschale Entschädigung in Prozent des Mietpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann ReNatour für den Vermieter wie folgt verlangen:

a) bis zum 61. Tag vor Belegungsantritt: 20 % des Mietpreises
b) vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsantritt: 50 % des Mietpreises
c) vom 34. bis zum 8. Tag vor Belegungsantritt: 60 % des Mietpreises
d) vom 7. Tag bis Belegungsantritt und bei Nichtantritt: 90 % des Mietpreises

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ReNatour nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in der Höhe der von ihr geforderten Pauschalen. ReNatour behält sich vor, in Abweichung von den vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung oder Belegung des Ferienhauses konkret beziffern und belegen.

5.2 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch freiwillig von ReNatour eine Umbuchung vorgenommen, kann ReNatour ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass ReNatour ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

6. Obliegenheiten des Kunden: Anzeige von Mängeln, Behandlung der Ferienunterkunft, Verhalten im Fall von Schäden der Ferienunterkunft

6.1 Der Kunde hat bei Ankunft im Ferienhaus vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter vor Ort anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Der konkret zuständige Ansprechpartner vor Ort sowie dessen Telefonnummer ergibt sich aus den Belegungsunterlagen. Der Kunde ist verpflichtet, sowohl bei Ankunft im Ferienhaus vorgefundene oder später etwaig auftretende Mängel der Ferienunterkunft (auch Schäden des Inventars) unverzüglich dem Vermieter vor Ort (oder dem von diesem beauftragten Vertreter / Verwalter) anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. ReNatour kann als Vermittler keine Abhilfe leisten.

6.2 Der Kunde hat die Ferienunterkunft pfleglich und sorgsam zu behandeln und Schäden am Inventar zu vermeiden. Er ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden des Ferienobjektes zu vermeiden oder gering zu halten. Eine Untervermietung oder Fremdbelegung der Ferienunterkunft ist nicht gestattet. Sie darf nur zu Ferienzwecken und mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl genutzt werden.

7. Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

7.1 ReNatour übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Mietleistungen ab. ReNatour haftet lediglich für die fehlerhafte Beratung oder Vermittlung.

7.2 ReNatour haftet als Vermittler von Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ReNatour nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen ReNatour ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ReNatour. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

7.3 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber ReNatour, verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von ReNatour beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde als Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch gegen ReNatour begründen, und von dieser als Schuldnerin Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

8. Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

ReNatour übernimmt als Vermittler keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit ReNatour diese Informationen des Vermieters an den Kunden weitergibt, gibt sie keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von ReNatour ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für seine Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzen.

9. Datenschutz

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und bei Kontaktaufnahme in unserem Datenschutzhinweis. ReNatour hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@renatour.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@renatour.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

10. Sonstiges, Hinweise

10.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ReNatour findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ReNatour vereinbart.

10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: ReNatour nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Vermittler von Ferienunterkünften:
ReNatour – Inhaber: Roland Streicher
Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg
Tel. 0049 (0)911-89 07 04, Fax 0049 (0)911-89 07 79,
E-Mail: info@renatour.de, Internet: https://www.renatour.de

Umsatzsteuer-ID: DE163983237

Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE90430609676010562100
BIC: GENODEM1GLS

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Ferienunterkünften als Einzelleistung

Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

Haftpflichtversicherung:
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München

Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe Ziffer 10.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienunterkünften durch ReNatour

Hier können Sie die Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienunterkünften durch ReNatour als PDF laden und ausdrucken.

 


ReNatour ist Ihr alternativer Reiseveranstalter für nachhaltigen Tourismus. Wir sind spezialisiert auf Familienurlaub und Urlaub mit Kindern. Schwerpunkte hierbei sind der Urlaub mit Jugendlichen und Teenagern sowie der bezahlbare Urlaub für alleinerziehende Mütter und Väter. In den letzten Jahren haben wir uns verstärkt dem Thema Wanderurlaub angenommen und ein attraktives Angebot für Naturfans geschaffen.